Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das Verhältnis zwischen Park-Travel und dem Kunden. Diese AGB sind Bestandteil jedesVertrages zwischen der Park-Travel und dem Kunden.
Alle Angebote der Firma Park-Travel sind freibleibend unverbindlich, wenn sie nichtausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Das Absenden der Buchung an die FirmaPark-Travel stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt erst durch eine entsprechende Bestätigung durch Park-Travel zustande, die in der Regel sofort nach Reservierungsanfrage erfolgt. Die Buchung hat mindestens 4 Stunden vor dem gewünschten Buchungsbeginn zu erfolgen. Kurzfristigere Buchungen sind nur telefonisch und in Absprache unter +41 78 653 55 22 oder +41 76 594 73 90 möglich. Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet er neben dem eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Verpflichtungen des Kunden. Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschließlich dem Kunden zu und sind nur mit Zustimmung von Park-Travel auf einem Dritten übertragbar.
Park-Travel stellt, solange verfügbar, dem Kunden einen durch Security und Videobewachten Aussenparkplatz (Standardbuchung. Für den Transfer von der Schützenmatt Straße 34, 8180 Bülach zum Abflugterminal und nach der Ankunft wieder zurück kann unser gratisShuttle oder die ÖV wie Bus oder Tram genutzt werden. Die jeweiligen Ankunfts- und AbflugsZeiten sind durch den Kunden im Rahmen der Buchung verbindlich mitzuteilen. Eine spätereÄnderung der Transferzeiten hat der Kunde rechtzeitig, mindestens 6 Stunden vorher, der Park-Travel mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet sich der Park-Travel rechtzeitig über Annullierungen, Umbuchungen, Flugnummer Änderungen und grössere Verspätungen des Rückfluges zu informieren. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er rechtzeitig am Terminal eintrifft. Kann eine Reise nicht angetreten werden und wurde das Kundenfahrzeug bereits von Park-Travel weggefahren, wird eine Umtriebs Entschädigung von Fr. 50.- erhoben. Park-Travel haftet daher nicht für eine eventuell verspätete Ankunft des Kunden am Flughafen.
Die von Park-Travel angegebenen Preise sind grundsätzlich verbindlich. Die ausgewiesenenPreise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Das vereinbarteParkentgelt ist per Kreditkarte oder per Paypal bei der Buchung oder auch in Bar spätestens zum vereinbarten Abgabetermin des Wagens fällig und vom Kunden zu bezahlen.Überschreitungen der vereinbarten Parkdauer werden mit den jeweils geltenden Tarifen nachberechnet. Jeder angefangene Tag wird als ganzer Tag verrechnet.
Eine Stornierung der gebuchten Leistung ist bis 7 Tage vor dem vereinbarten Parkzeit beginn möglich und kostenfrei, danach werden 50 Prozent des vereinbarten Preises verrechnet. Bei Stornierungen am Ankunft Tag verrechnen wir 100 Prozent ebenso wenn keine schriftliche Stornierung erfolgt. Sollten die Zahlungsmethode Bar angewählt worden sein, wird der entsprechende Betrag an die aufgeführte Adresse verrechnet und ist innert 30 Tage nach Rechnungseingang zu begleichen. Die Stornierung muss gegenüber Park-Travel schriftlich per Mail an
Schaden von Einbruch, Diebstahl, Vandalismus ist gedeckt über die Versicherung von Park-Travel. Bei Schaden von Unbekannt, Feuer, Wasser, Hagel usw. ist dies vorrangig der eigenenVersicherung zu melden. Für persönliche Wertsachen im Fahrzeug wird nicht gehaftet. Sollte ein Fahrzeug wegen eines technischen Defektes nicht anspringen, liegt es in der Verantwortung des Kunden, entsprechende Massnahmen zu treffen. Park-Travel haftet nicht für allfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten (Taxi, Mietwagen, Hotel). Für technische oder mechanische Defekte eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine allfällige Reparatur ist Sache des Kunden. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, werden von uns überbrückt, ohne Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit. Ein nachträglicherBatteriewechsel ist ausgeschlossen und wird abgelehnt. Bei von Mitarbeitern von Park-Travel verursachten und gemeldeten Schäden an Kundenfahrzeugen (technische Defekte und Parkschäden, wird dem Kunden der von der Versicherung festgelegte Betrag ausbezahlt. Ausgeschlossen sind weitere Forderungen seitens des Kunden wieErsatzfahrzeug und Umtriebs Entschädigungen sowie alle weiteren, nicht von der Versicherung von Park-Travel gedeckten Forderungen.
Der Kunde verpflichtet sich bei Buchung von zusätzlichen Leistungen, denWagenschlüssel immer bei der Wagenabgabe (vor dem Abflug) abzugeben. Der Kunde stellt sicher, dass er bei der Rückgabe des Wagens, den Wagenschlüssel mit sicher trägt. Park-Travel behält sich zudem das Recht vor, Fahrzeuge ohne deponierten Wagenschlüssel aufKosten des Kunden durch einen Abschleppdienst abschleppen zu lassen.
Park-Travel versichert, dass die im Reservierungsformular eingetragenen persönlichen Datendes Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden und die Daten ausschließlich zur Durchführung der von Ihnen gewünschten Serviceleistung verwendet werden.
Sämtliche Verpflichtungen unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bülach ZH.